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- Veröffentlicht: Donnerstag, 07. Februar 2019 20:03
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Eine Information vom Genossenschaftsverband Verband der Regionen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits am 11. Oktober 2018 hatten wir Sie über Neuerungen im Förderprogramm „progres.nrw Programmbereich Emissionsarme Mobilität“ informiert. Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Fördermaßnahmen für Elektromobilität erneut ausgebaut und unterstützt Unternehmen seit 04. Februar 2019 jetzt auch bei der Neuanschaffung von Elektrofahrzeugen:
- 4.000 Euro Zuschuss beim Kauf eines Elektro-Pkw – zusätzlich zur Umweltprämie des Bundes (ebenfalls 4.000 Euro).
- 8.000 Euro Zuschuss beim Kauf von E-Nutzfahrzeugen von 2,3 bis 7,5 Tonnen. Besonderheit für E-Transporter bis zu 4,25 Tonnen: Zusammen mit dem Umweltbonus des Bundes können Fördergelder in Höhe von bis zu 12.000 Euro beantragt werden.
- Sollte ein gewerblich beschafftes Fahrzeug geleast statt gekauft werden, erfolgt der Zuschuss bis zur Höhe der im Leasingvertrag festgelegten Anzahlung. Die Ermittlung der Höhe des Zuschusses erfolgt analog zur Förderung des Kaufs von Fahrzeugen.
- Gemeinsam mit der NRW.Bank können Gewerbetreibende den Rest des Kaufpreises zinslos finanzieren.
Das Land fördert Unternehmen auch weiterhin bei der Anschaffung von Ladeinfrastruktur und E-Lastenrädern. Auch bei der Umsetzungsberatung werden Unternehmen immer noch unterstützt: Bis zu 50 Prozent werden erstattet, wenn Sie sich im Umfang von 30.000 Euro beraten lassen. Kleinere Unternehmen (bis 10 Mio. Euro Umsatz pro Jahr) erhalten Zuschüsse von bis zu 70 Prozent, wenn sie Konzepte, Studien oder Analysen erstellen lassen. Weitere Details finden Sie hier: www.elektromobilitaet.nrw.de
Bei Ihrem E-Mobilitätsprojekt unterstützen wir Sie gerne – von der Initialanalyse über die Projektumsetzung bis hin zur Beantragung der Fördermittel.
Wir freuen uns auf Ihre E-Mail oder Ihren Anruf!
Ansprechpartner:
Kai Sauerwein
Telefon:+49 69 6978-3836
Mobil: +49 162 9684123
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Dominik Kitzinger
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
P.S. Wichtig: Der Umweltbonus vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann nur noch bis einschließlich 30. Juni 2019 beantragt werden. Infos finden Sie unter: https://fms.bafa.de/BafaFrame/umweltbonus