- Details
- Veröffentlicht: Montag, 22. November 2010 20:53
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1. Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, die Mitglieder der Genossenschaft sein müssen. Vorstandsmitglieder können haupt- oder ehrenamtlich tätig sein. Sie werden vom Aufsichtsrat für die Dauer von drei Jahre bestellt. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Zu Ihren Aufgaben gehört die eigenverantwortliche Leitung der Genossenschaft durch Vertretung nach außen und Geschäftsführung nach innen, wobei der Vorstand die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden hat.
Unser Vorstand besteht aus:
- Ewald Baar und
- Franz Josef Engeler.
2. Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Personen, die Mitglieder der Genossenschaft sein müssen und nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören dürfen. Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung für drei Jahre gewählt. Auch hier ist eine Wiederwahl möglich. Zu seinen Aufgaben zählen die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes, die Durchführung von Kontrollen und Revisionen, die Berichterstattung in der Generalversammlung sowie die Übernahme weiterer Aufgaben, wenn dies in der Satzung bestimmt wird.
Unser Aufsichtsrat besteht aus:
- Ansgar Heilker (Vorsitzender),
- Rainer Pankok (stellv. Vors.)
- Dieter Ruhe und
- Norbert Winter.
3. Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan der Genossenschaft. Jedes Mitglied hat auf der Generalversammlung eine Stimme. Zu den Aufgaben der Generalversammlung gehören: Änderung der Satzung, Genehmigung des Jahresabschlusses und der Verteilung von Gewinn und Verlust, Amtsenthebungen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Bestimmung über Auflösung oder Verschmelzung der Genossenschaft.
Unsere Generalversammlung besteht derzeit aus 380 Mitgliedern.