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- Veröffentlicht: Sonntag, 24. Mai 2020 13:33
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Große Koalition einigt sich auf eine zügige Abschaffung des Solardeckels und überlässt den Mindestabstand bei Windrädern den Ländern
Die schwarz-rote Koalition hat sich am 17. Mai über konkrete Schritte zu einem schnelleren Ökostrom-Ausbau
geeinigt. Dazu gehört unter anderem die Aufhebung des 52-GW-Deckels für Solaranlagen. Die notwendige
Änderung des EEGs soll laut Aussagen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf der
Videopressekonferenz vom 17. Mai an ein Gesetz, dass jetzt schon im Bundestag ist, angehangen werden.
Insofern bestehen gute Chancen, dass die Abschaffung des Deckels bis zur Sommerpause beschlossen wird.
Am 3. Juli ist die letzte Bundesratssitzung vor der Sommerpause.
Des Weiteren wurde sich auf einen Mindestabstand von Windrädern zur nächsten Wohnbebauung geeinigt,
der in Form einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch (BauGB) eingeführt werden soll. Bundesländer
sollen durch die Länderöffnungsklausel die Möglichkeit erlangen, im Rahmen des BauGB einen Mindestabstand
von maximal 1.000 Metern landesrechtlich einzuführen. Der Abstand soll gelten bis zur nächsten „bezeichneten
zulässigen baulichen Nutzung“ zu Wohnzwecken. Dabei handelt es sich um eine Opt-in-Regelung. Zwar wird der
1.000-Meter-Abstand im Baugesetzbuch festgeschrieben, ob dies aber genutzt wird, sollen die Länder
entscheiden können – sie sollen auch Einzelheiten, wie z. B. zu Siedlungsstrukturen, festlegen. Es wurde
außerdem festgelegt, dass Beteiligungs-, Planungs- und Genehmigungsprozesse erleichtert und beschleunigt
werden sollen. Hierbei handelt es sich um die Regelungen, die schon im Herbst letzten Jahres im
Referentenentwurf zum Kohleausstiegsgesetz enthalten waren, wie z.B. die Verkürzung des Instanzenzuges bei
Klagen bzw. das Entfallen der aufschiebenden Wirkung. Ferner soll laut Aussagen von
Bundeswirtschaftsminister Altmaier der Aktionsplan Wind vom Herbst letzten Jahres nun auch zügig umgesetzt
werden.
Die Regierungsfraktionen einigten sich ferner darauf, dass ein Koordinierungsmechanismus eingeführt werden
soll, um kontinuierlich den Ausbau der erneuerbaren Energien überprüfen zu können. Der Ökostrom-Anteil am
Stromverbrauch soll dadurch bis 2030 von derzeit über 40 auf 65 Prozent steigen.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV begrüßt die politische Einigung zur
Abschaffung des Solardeckels, dessen Streichung sie schon seit 2018 in zahlreichen politischen Gesprächen und
Schreiben fordert. Sie wird sich ihrer politischen Arbeit darauf konzentrieren, dass die Abschaffung umgehend
Gesetzeskraft erlangt. Damit es mit der energiegenossenschaftlichen Solarenergie wieder verstärkt vorangehen
kann, muss nun aber auch der Ausbaukorridor erhöht oder der atmende Deckel angepasst werden, die
genossenschaftliche Mitgliederversorgung („energy sharing“ nach Erneuerbare-Energien-Richtlinie) umgesetzt
und gleiche Wettbewerbsbedingungen in Ausschreibungen geschaffen werden. Für diese und andere
Positionen wird sich die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften in den kommenden EEG-Novellen
intensiv einsetzen.
Quelle: Genossenschaftsverband, Sondermeldung zum Newsletter Energiegenossenschaften im Mai 2020