Die diesjährige ordentliche Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2018 der Energie für Saerbeck eG findet statt am

Montag, dem 18. November 2019, um 19.00 Uhr
in der Bürgerscheune in Saerbeck, Ferrières-Straße.


Alle Mitglieder wurden zu der Generalversammlung per Mail bzw. Brief eingeladen.

Etwaige Änderungen von Anschriften oder Mailadressen bitten wir uns laufend mitzuteilen.

Hinweise zur Vollmachterteilung im Rahmen der Generalversammlung

Gemäß § 26 Absatz 4 der Satzung können sich Mitglieder durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Dabei ist zu beachten, dass ein Bevollmächtigter nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten kann. Bevollmächtigte können nur Mitglieder der Energie für Saerbeck eG, Ehegatten, Eltern, Kinder oder Geschwister eines Mitglieds sein oder müssen zum Vollmachtgeber in einem Gesellschafts- oder Anstellungsverhältnis stehen.

Gemäß § 26 Absatz 5 der Satzung müssen stimmberechtigte gesetzliche bzw. ermächtigte Vertreter ihre Vertretungsbefugnis schriftlich nachweisen.
Noch nicht volljährige Kinder üben ihr Stimmrecht durch ihre gesetzlichen Vertreter aus. Bei ehelichen Kindern sind dies in der Regel die Eltern gemeinsam, so dass das Stimmrecht nur gemeinschaftlich ausgeübt werden kann. Erscheint nur ein Elternteil in der Generalversammlung, benötigt er zum Nachweis seiner alleinigen Vertretungsbefugnis eine schriftliche Ermächtigung des anderen Elternteils.

Minderjährige, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, können mit Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters das Stimmrecht in der Generalversammlung selbst ausüben.

 

 

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