Häufig gestellte Fragen / FAQ

 

Kann ich Neumitglied werden bzw. weitere Anteile an der Energie für Saerbeck eG zeichnen?

 

Derzeit besteht keine Möglichkeit, als neues Mitglied aufgenommen zu werden bzw. weitere Anteile zu zeichnen.

 

 

Wann findet die Generalversammlung der Energie für Saerbeck eG statt?

 

Die Versammlung findet einmal jährlich statt. Zu der Versammlung werden alle Mitglieder rechtzeitig per Post bzw. E-Mail eingeladen.

 

Hinweis: Bitte teilen Sie uns etwaige Änderungen Ihrer Anschrift oder sonstiger Daten zeitnah mit.

 

 

Wie kann ich eine Adressänderung bzw. sonstige Daten mitteilen?

 

Jegliche Änderungen können

 

per E-Mail unter "Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!" mitgeteiit werden.

 

Schriftliche Änderungen richten Sie bitte an

 

Energie für Saerbeck eG
Lindenstraße 2
48369 Saerbeck.

 

 

Kann ich der Energie für Saerbeck eG einen Freistellungsauftrag bzw. Nichtveranlagungsbescheinigung hereinreichen?

 

Die bisher möglichen Nichtveranlagungsbescheinigungen bei geringem Einkommen, z.B. bei Kindern, werden vom Finanzamt nicht mehr berücksichtigt.

Bei den jährlich in der Summe wechselnden Freistellungsaufträgen ist der hohe Aufwand  bei ehrenamtlicher Tätigkeit nicht zumutbar. Gleiches gilt für die Befreiung von der Kirchensteuer.

 

Wie wird meine Dividende als Mitglied der Energie für Saerbeck eG steuerlich behandelt?

 

Bei der von der Energie für Saerbeck eG ausgezahlten Dividende handelt es sich um Erträge aus Kapitalvermögen. Diese Erträge sind im Jahr der Zahlung der Dividende zu versteuern.

 


Beispiel:

 

Die Dividende für das Geschäftsjahr 2022 wird im Jahr 2023 an die Mitglieder ausgezahlt. Die Versteuerung der Kapitalerträge durch das Mitglied hat im Jahr 2023 zu erfolgen. Es werden Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer in Abzug gebracht. In der Einkommensteuererklärung können diese Abgaben berücksichtigt werden.

 


Beispiel:

 

Die Generalversammlung beschließt die Zahlung einer Dividende in Höhe von 6,00 %.

Das Mitglied erhält nach Zahlung der Dividende eine Steuerbescheinigung per Post mit folgenden Werten:

 

 

Nr.

+/-

Position

Betrag in EUR

1

+

Kapitalertrag (Dividende in Höhe von 6,00 % von EUR 1.000,00)
Zeile 7 Anlage KAP

60,00

2

-

Kapitalertragsteuer (24,45 % von Nr. 1)
Zeile 37 Anlage KAP

14,70

3

-

Solidaritätszuschlag (5,5 % von Nr. 2)
Zeile 38 Anlage KAP

0,81

4

-

Kirchensteuer (9 % von Nr. 2)
Zeile 39 Anlage KAP

1,32

5

=

Auszahlungsbetrag

43,17

 

 

Wie erhalte ich meine gezahlten Steuern zurück, wenn mein Sparer-Pauschbetrag von insgesamt EUR 1.000 für Alleinstehende bzw. EUR 2.000 für Eheleute/Lebenspartner für das Jahr der Dividendenzahlung noch nicht ausgeschöpft ist?

 

In diesem Fall ist eine Einkommensteuererklärung zu erstellen, der die Dividendenbescheinigung beizufügen ist.

 

 

 

Kann ich meine Mitgliedschaft bei der Energie für Saerbeck eG kündigen?

 

Ja, jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von fünf Jahren schriftlich kündigen (siehe § 5 der Satzung).

 

Beispiel:

Ein Mitglied kündigt mit Schreiben vom 15.10.2018 seine Mitgliedschaft zum nächst möglichen Termin. Mit Datum zum 31.12.2023 scheidet das Mitglied aus der Genossenschaft aus. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt nach der im Jahr 2024 stattfindenden Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2023.

 

 

Kann ich meine Mitgliedschaft bei der Energie für Saerbeck eG übertragen?

 

Ja, ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftlichen Vertrag einem anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ausscheiden (siehe § 6 der Satzung). Wenn eine Übertragung gewünscht ist, setzen Sie sich bitte mit der Energie für Saerbeck eG in Verbindung. Sie kümmert sich um die Formalitäten.

 

 

Gibt es eine Nachschusspflicht?

 

Nein.

 

 

Was passiert im Falle des Todes eines Mitglieds?

 

Mit dem Tod scheidet ein Mitglied aus; seine Mitgliedschaft geht auf den Erben über (siehe § 7 der Satzung). Zwecks Legitimation des/der Erben wird regelmäßig ein Erbschein benötigt. Für weitere Einzelheiten setzen Sie sich bitte mit der Energie für Saerbeck eG in Verbindung.