- Details
- Veröffentlicht: Montag, 03. April 2017 09:00
- Zugriffe: 6967
Westfälische Nachrichten, 01.04.2017
„Energie für Saerbeck“ steigt aus
Windpark Sinningen
Die Bürgergenossenschaft „Energie für Saerbeck“ zieht sich aus dem Bürgerwindpark Sinningen zurück. Sie hatte geplant, dort eines von sechs Windrädern zu bauen. Rund 70 Prozent der knapp 400 Mitglieder wollten sich an dieser Millionen-Investition beteiligen, sagte jetzt Vorstandsmitglied Josef Wessels. Dem „bedauerlichen“ Ausstieg, den Aufsichtsrat und Vorstand ihm zufolge einstimmig beschlossen haben, ging demnach eine fachanwaltliche Beratung voraus. „Durch die aufschiebende Wirkung von rechtlichen Einsprüchen fällt unsere Kalkulation in sich zusammen“, erklärte Wessels. Man befürchte weitere Verzögerungen, eine dann geringere Stromvergütung und müsse beachten, dass es nicht um eigenes Geld, sondern um das der Mitglieder geht.
- Details
- Veröffentlicht: Montag, 31. Oktober 2016 14:42
- Zugriffe: 7259
Westfälische Nachrichten, 31.10.2016
Generalversammlung der Bürgergenossenschaft "Energie für Saerbeck"
5,75 Prozent Dividende
Die Niedrigzinsphase kann der Bürgergenossenschaft „Energie für Saerbeck eG" offensichtlich nichts anhaben. 5,75 Prozent Dividende werden für das Jahr 2015 ausgezahlt. Das beschloss die Generalversammlung am Freitagabend in der Bürgerscheune einstimmig. Jedes der 384 Genossenschaftsmitglieder erhält im Durchschnitt 530 Euro. Diese Zahlen gehen aus dem Geschäftsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat hervor. Vier Prozent Dividende sind die selbst gesetzte Messlatte.
- Details
- Veröffentlicht: Mittwoch, 23. September 2015 16:19
- Zugriffe: 8089
Westfälische Nachrichten, 23.09.2015
Generalversammlung
5,5 Prozent für Energiegenossen
Mit 5,5 Prozent Dividende liegt die Bürgergenossenschaft „Energie für Saerbeck“ deutlich über Sparbuch und Festgeld.
194 000 Euro Bilanzgewinn werden demnächst für 2014 an rund 400 Genossen ausgeschüttet, erwirtschaftet mit Photovoltaik und dem Windrad im Bioenergiepark. Neueinsteiger könnten bald eine Chance bekommen.
- Details
- Veröffentlicht: Montag, 07. Juli 2014 15:13
- Zugriffe: 8267
Westfälische Nachrichten, 05.07.2014
Jahreshauptversammlung in der Bürgerscheune / Bilanzgewinn von 98 400 Euro
Eine ganz einfache Rechnung
Da freuen sich die Genossen, auch wenn es nur eine ganz einfache Rechnung ist: Der im Jahr 2013 erwirtschaftete Bilanzgewinn der Bürgergenossenschaft Energie für Saerbeck in Höhe von 98 400 Euro wird komplett verteilt auf 3542 Anteile, die von 390 Bürgergenossen gehalten werden. Das entspricht einer Dividende von 2,75 Prozent. Ansgar Heilker, Norbert Winter und Alfred Wennemann vom Aufsichtsrat und Vorstand der Bürgergenossenschaft erläuterten die Zahlen. Dazu waren mehr als 100 Genossen in die Bürgerscheune gekommen.
- Details
- Veröffentlicht: Montag, 02. Juni 2014 20:43
- Zugriffe: 10576
Die diesjährige ordentliche Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2018 der Energie für Saerbeck eG findet statt am
Montag, dem 18. November 2019, um 19.00 Uhr
in der Bürgerscheune in Saerbeck, Ferrières-Straße.
Alle Mitglieder wurden zu der Generalversammlung per Mail bzw. Brief eingeladen.
Etwaige Änderungen von Anschriften oder Mailadressen bitten wir uns laufend mitzuteilen.
Hinweise zur Vollmachterteilung im Rahmen der Generalversammlung
Gemäß § 26 Absatz 4 der Satzung können sich Mitglieder durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Dabei ist zu beachten, dass ein Bevollmächtigter nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten kann. Bevollmächtigte können nur Mitglieder der Energie für Saerbeck eG, Ehegatten, Eltern, Kinder oder Geschwister eines Mitglieds sein oder müssen zum Vollmachtgeber in einem Gesellschafts- oder Anstellungsverhältnis stehen.
Gemäß § 26 Absatz 5 der Satzung müssen stimmberechtigte gesetzliche bzw. ermächtigte Vertreter ihre Vertretungsbefugnis schriftlich nachweisen.
Noch nicht volljährige Kinder üben ihr Stimmrecht durch ihre gesetzlichen Vertreter aus. Bei ehelichen Kindern sind dies in der Regel die Eltern gemeinsam, so dass das Stimmrecht nur gemeinschaftlich ausgeübt werden kann. Erscheint nur ein Elternteil in der Generalversammlung, benötigt er zum Nachweis seiner alleinigen Vertretungsbefugnis eine schriftliche Ermächtigung des anderen Elternteils.
Minderjährige, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, können mit Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters das Stimmrecht in der Generalversammlung selbst ausüben.